Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen

StGB § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen

[ Auszug: Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechte ... ]